Baumkontrollen
Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit von Baumbeständen, deren Pflicht sich aus den Gesetzen § 823 BGB und § 839 BGB i.V.m. Art. 17 GG und daraus abgeleiteten regelmäßigen Gerichtsurteilen ergibt, empfiehlt es sich, die eigenen Bäume regelmäßig durch fachlich geschultes Personal begutachten zu lassen.
Eine Baumkontrolle beinhaltet eine visuellen Beurteilung des Gehölzes mit einfachen Arbeitsgeräten (z.B. Fernglas oder Schonhammer) vom Boden aus.
Die Grundlage für eine fachliche korrekte Baumkontrolle findet sich z.B. in der FLL Baumkontrollrichtlinie 2010 (aktuelle Fassung), auf deren Grundlage ich meine Baumkontrollen durchführe.
Die technischen Möglichkeiten bei der Erfassung und Kontrolle von Bäumen erstrecken sich von einfachen und kostengünstigen Darstellungsformen bis hin zu komplexen GIS-gestützten Katastersystemen.
Wenn Sie Interesse an der Erstaufnahme oder Regelkontrolle Ihres Bestandes haben, kontaktieren Sie mich gerne.
Eingehende Untersuchung
Gelegentlich reicht die rein visuelle Beurteilung eines Baumes nicht aus, um abschließend eine Aussage zur Stand- und Bruchsicherheit des Gehölzes machen zu können. In diesem Fall empfiehlt sich die eingehende Untersuchung des Baumes.
In diesem Fall kommen technische Geräte zum Einsatz, die es ermöglichen, weitgehend schadensfrei die Verkehrssicherheit eines Baumes bestimmen zu können.
Ich verwende hierbei in erster Linie die Methode der Bohrwiderstandsmessung und der Schalltomographie.
Zweifeln Sie an der Stand- oder Bruchsicherheit Ihres Baumes? Kontaktieren Sie mich gerne zum Thema der eingehenden Untersuchung von Bäumen.
Verkehrssicherheits- und Wertgutachten von Bäumen
Um eine weitreichende und umfassende Aussage über den Zustand eines Baumes machen zu können, ist es in manchen Fällen sinnvoll, ein Gutachten über das Gehölz zu erstellen. Hierbei werden alle markanten Merkmale, Schäden und Empfehlungen im Umgang mit dem Baum intensiv ausgearbeitet und präsentiert.
Die eingehende Untersuchung des Exemplars kann hierbei bei Bedarf genauso verwendet werden wie artenschutzrechtliche Untersuchungen von Höhlungen oder vergleichbare Vorgehensweisen.
Ein Sonderfall eines Gutachtens stellt das Wertgutachten dar, dass im Regelfall nach der Methode Koch erstellt wird. Diese Art der gutachterlichen Arbeit kommt zu Tragen, wenn auf ein Gehölz ein schädigender Einfluss ausgeübt wurde, der zu einem Teilschaden oder Totalschaden geführt hat und der monetäre Wert des Gehölzes bzw. des eingetretenen Schadens qualifiziert werden muss.
Benötigen Sie ein Verkehrssicherheitsgutachten zu Ihrem Baum und möchten Sie sich zum Thema "Gehölzwert" informieren. Melden Sie sich gerne bei mir!
Fachliche Beratung für Eigentümer, Freiraumplaner und Baumpflegefirmen
Bäume haben vielfältige Aufgaben und eine hohe Bedeutung, besonders im städtischen, oftmals naturfernen Umfeld. Daher verdienen Sie besonderen Schutz.
Eine weitsichtige Planung von Gehölzpflanzungen bezüglich Standort, Pflanzbedingungen und Artenverwendung sind hierbei genauso von Bedeutung wie die richtige Pflege, speziell in der Jugend- und frühen Reifephase, um ein verkehrssicheres und dekoratives Gehölz zu entwickeln und auch in späteren Jahren zu erhalten.
Weitere mögliche Beratungsinhalte sind:
Wenn Sie Interesse an einer Beratung zu Ihrem Baumbestand haben, kontaktieren Sie mich gerne.